Für Leistungsträger

In unserer Einrichtung in Cuxhaven werden abhängigkeitskranke Frauen und Männer ab 18 Jahre mit Alkohol-, Medikamenten-, Mehrfachabhängigkeitserkrankungen (Polytoxikoman) sowie Abhängige von illegalen Drogen oder Glücksspiel zur weiteren Behandlung mit nachfolgenden Hauptdiagnosen nach einer stationären Suchtbehandlung in einer Fachklinik oder ähnlichen Einrichtung aufgenommen.

- F10.2, F11.1, F12.1, F13.1, F14.1, F16.1, F18.1, F19.1

- F20.4, F20.5

- F32.0, F32.1

- F43.2

- F45

- F60.1 bis F60.7

Wir bieten Platz für 13 Patientinnen und Patienten.

Die Adaptionseinrichtung in Cuxhaven ist eine stationäre Einrichtung im Sinne von:

§15 SGB VI (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
§26 SGB IX (Leistungen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilnahme)
§21 SGB IX (Leistungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover)

Die Aufnahme von Patienten bedarf der vorherigen Kostenzusage durch den zuständigen Leistungsträger.

Um die Ressourcen der Patienten noch besser fördern zu können und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen wird dieses regionale Netzwerk ständig erweitert.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen als Facheinrichtung weitere Informationen über unser Konzept und alle relevanten Einrichtungskriterien zur Verfügung. Bitte folgen Sie den aufgeführten Links, um weitere Informationen über unsere Einrichtung zu erhalten.