Und nach der Adaption?


Wir stellen in einer Wohngemeinschaft insgesamt 4 Plätze zur Verfügung. Voraussetzung für einen Einzug in eine Wohngemeinschaft ist die gefestigte Abstinenz.

Es wird eine Betreuung auf der Grundlage einer „Komm-Struktur“ angeboten - Unterstützung nur so weit wie nötig und so wenig wie möglich.

Die Mieten sind aus eigenem Einkommen (Verdienst / Sozialleistungen) zu erbringen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Bewohnern zur Beratung zur Verfügung.

Im Anschluß an die stationäre Adaption wird eine ambulante Nachsorge von uns beantragt.

Nach der Adaptionsphase bieten wir in Kooperation mit der örtlichen Suchtberatungsstelle in Cuxhaven eine ambulante Nachsorge an.

Sie nehmen weiterhin an Selbsthilfegruppen teil.